Oktober 31, 2017

Kosten | Wahlarztsystem

 

Ein Wahlarzt behandelt seine Patienten wie ein Vertragsfacharzt, die Leistungsverrechnung erfolgt jedoch anders als bei einem Kassenarzt.

Wahlarztverrechnung

Nach erfolgter ärztlicher Behandlung erhalten Sie eine Honorarnote sowie ein Ansuchen um Rückerstattung der Kosten, das Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse einreichen können. Auf der Honorarnote sind sämtliche Leistungen entsprechend dem Leistungskatalog der Krankenkassen aufgelistet. Ein Teil des Honorars (max. 80 %) wird Ihnen rückerstattet. Sie erhalten das Geld auf das von Ihnen angegebene Konto.